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Deutschland ist (für viele) ein Unrechtsstaat !!
Die von den Richtern abhängigen Rechtsanwälte schweigen, weil sie überwiegend auf Kosten anderer daran sehr gut verdienen.
Um dem staatlichen Unrecht und den ständig wachsenden Missständen bei den Staatsanwaltschaften und in den Gerichtssälen zu begegnen, haben wir am 30. Juli 2006 die nachfolgende Rammenauer Erklärung und einen 30 - Punkte Forderungskatalog verabschiedet, den wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben, mit der Bitte, sich dieses wichtigen Themas anzunehmen, damit der deutsche „Rechtsstaat“ nicht noch weiter von der im Grundgesetz garantierten Gewalten-teilung und den dem Bürger garantierten Grundrechten Richtung Abgrund wegdriftet. Denken Sie dabei an die Zukunft Deutschlands und vor allem auch an die Zukunft Ihrer Kinder.
Es geht uns nicht um die Klage Meier gegen Müller, die irgendwann durch ein Urteil oder einen Vergleich abgeschlossen wird. Es geht uns um das Recht der Bürger, wenn Staatsdiener Fehler machen, ihre Kompetenzen überschreiten oder sich gar in schwere Verbrechen einbinden lassen. Nahezu hilflos ist ein solches Opfer den vielen Lügen der Staatsmacht und der Rechtswillkür ausgeliefert. In einer perfiden und an absurden Argumenten kaum mehr zu überbietenden Infantilität wird der dem Recht vertrauende Bürger von den Gerichte jahrelang ausgebremst und um die ihm vom Gesetz her garantierten Rechte betrogen.
Es sind jährlich Hunderttausende, die auf Gerechtigkeit hoffen, jedoch durch Unfähigkeit des eigenen Anwalts, einer fehlerhaften Auslegung des Rechts durch die Richter oder gar durch kriminelle Vorsätzlichkeit um ihre Rechte betrogen werden. Es gibt keine Kontrollstelle, die Fälle von Strafvereitelung und Rechtsbeugung prüft und die Schuldigen zur Verantwortung zieht. Zwischen der Rechtgläubigkeit der Bürger, dem politischen Schein der Rechtsstaatlichkeit und der Justizwirklichkeit liegen Welten und tiefe Abgründe. Erfahrene Anwälte sind oft gar nicht bereit, für den durch Justizunrecht verletzten Mandanten auch noch eine Verfassungsbeschwerde als „letztes Rechtsmittel“ einzureichen, da die meisten Verfassungsbeschwerden mit Verweis auf § 93 b BVerfG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz) ohne rechtliches Gehör und ohne Begründung abgewiesen werden, obwohl nach Artikel 93 Abs. 4a GG (Grundgesetz) jedermann das Recht auf eine Verfassungsbeschwerde hat, wenn er behauptet, die öffentliche Gewalt habe seine im Grundgesetz garantierten Rechte verletzt.
Gibt das sein Recht einklagendes Opfer aus finanziellen Gründen nicht schon vorher auf, wird es kriminalisiert oder als unbelehrbarer Querulant in die Psychiatrie gebracht. Erst vor wenigen Wochen hat das Bayerische Oberlandesgericht die Unterbringung eines seine Rechte einfordernder Bürgers als rechtswidrig und willkürlich bezeichnet und gleichzeitig den zuständigen Behörden einen Leitfaden bei einer vorgesehenen Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt vorgegeben.
Wir bitten Sie, greifen Sie das Thema Justizunrecht und staatliche Willkür auf. Weil beides in einem „Rechtsstaat“ keinen Platz haben darf, wollen wir einerseits die Öffentlichkeit zu diesem Thema sensibilisieren, andrerseits die Rechtsstaatlichkeit von der Justiz und der Politik einfordern. Wir haben neben unserem 30 - Punkte Forderungskatalog zukünftig den
3. Oktober zum Tag des demokratischen Rechts und der Freiheit
proklamiert. Als ersten Schritt werden wir die Rammenauer Erklärung Bundeskanzlerin Angela Merkel (sie hat die Richtlinienkompetenz), den Ministerpräsidenten der Länder (Justiz ist Ländersache) und den Präsidenten der höchsten Gerichte vorlegen. Das Anschreiben an die Bundeskanzlerin und die Rammenauer Erklärung ist diesem Schreiben beigefügt. Erfüllen Sie die wichtige Aufgabe der Information und beschränken Sie sich nicht weiterhin darauf, daß sich die „Pressefreiheit“ darauf beschränkt, daß die Presse von diesem Thema „frei bleibt.“
Peter Köberle (Präsident)
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