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Eines Tages erschien vor unserem Hause der im Grundstücksamt Schöneberg zuständige Verwalter Podszuweit mit zwei jüngeren Herren und erklärte diesen, daß die gesamten Erdgeschossräume - also unsere Wohn- und Geschäftsräume ! - rein gewerblich vermietet seien und sofort freigemacht werden könnten.
Wir befanden uns zufällig in dem Raum, vor dem die Herren standen, und hörten so dieses Gespräch durch das geöffnete Fenster mit an. Jetzt wurde uns auch klar, aus welchem Grunde uns der neue Grundstücksamtsleiter Engelke für das zuletzt hinzugemietete Teilobjekt einen Gewerbemietvertrag aufgezwungen hatte. Das Grundstücksamt wollte einerseits die durch das Ableben der Vormieterin frei gewordenen Räume zwar möglichst schnell wieder vermieten, um keinen finanziellen Ausfall zu haben, aber andererseits wollte es sich die Möglichkeit offenhalten, diese Räume bei Bedarf wieder schnell "entmieten" zu können, ohne durch den gesetzlichen Kündigungsschutz für Wohnräume daran gehindert zu werden.
Durch das Angebot unserer gesamten Räume als Gewerberäume sollte dem Tauschpartner, der im Hinblick auf das Straßenbau - Vorhaben seine Forderungen immer höher schraubte endlich zum Einlenken bewogen werden. Der Tauschpartner seinerseits - ein Rechtsanwalt und Autoteile - Händler namens Dr. Wünschmann - dem Vernehmen nach ein Millionär - , wollte das Haus übrigens gar nicht für sich selbst behalten. Ihm kam es nur auf ein lohnendes Geschäft an. Er hatte bereits mit zwei "dynamischen jungen Männern" einen Vorvertrag über den Weiterverkauf des Hauses gemacht, und das arrogante Auftreten der jungen Herren vor - und später in - unserem Hause war mehr als eindeutig. Es sollte - natürlich mit Hilfe von Steuergeldern- eine Luxusmodernisierung durchgeführt werden, und dann sollten die bisher relativ preiswerten Alttbauwohnungen den Meistbietenden als Eigentumswohnungen angeboten werden. Keine der insgesamt 20 Mietparteien wäre auf Dauer ihres Bleibens sicher gewesen.
Die auf äußerste beunruhigten Mieter hielten eine Mieterversammlung ab, wählten mich einstimmig zu ihrem Vertreter und bevollmächtigten und beauftragten mich, sämtlich auch nur möglichen rechtlichen, politischen und publizistischen Schritte zu unternehmen, um den Grundstückstausch, der allen Mietern des Hauses schwerste Nachteile bereitet hätte, unter allen Umständen zu verhindern.
Sämtliche Schritte bei den zuständigen Kommunalpolitikern - bei den Bezirksverordneten von Berlin - Schöneberg, beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin und beim Verwaltungsgericht Berlin brachten nicht den geringsten Erfolg. Warum, stellte sich dann auch heraus. Hinter den Kulissen wurde nämlich bereits seit Jahren gefeilscht. Der besagte Tauschpartner, Mitglied einer großen einflußreichen Partei, hatte im Jahre 1964 von einem Parteifreund einen Tip bekommen, daß in dem neuen - noch nicht veröffentlichten - Flächennutzungsplan 1964 der Ausbau eines relativ schmalen Straßenzuges (Nachodstraße - Hohenstaufenstraße - Pallasstraße - Goebenstraße zu einer breiten Verbindungsstraße zwischen dem Hohenzollerndamm und der Yorckstraße vorgesehen wer. Für diese Verbreiterung mußten sämtliche Grundstücke, die auf der vorgesehenen Trasse lagen, vom Land Berlin aufgekauft und die darauf stehenden Häuser entmietet und abgerissen werden.
Der besagte Rechtsanwalt und Autoteilehändler erstand sofort sehr billig eines dieser Grundstücke, das mit einem ziemlich heruntergekommenen, jedoch bewohnten Mietshaus bebaut ist, und wartete in Ruhe auf seine große Stunde. Und jetzt, nachdem bereits seit mehr als zwei Jahren - also seit 1978 - mit dem Bezirksamt Schöneberg verhandelt worden war, war ganz offensichtlich ein Arrangement getroffen worden, das für alle Seiten "vorteilhaft" war. Und dieses allseitig "vorteilhafte" Arrangement wollten sich die Beiligten nicht in letzter Minute von uns Mietern kaputtmachen lassen. Besonders der Finanzstadtrat Gleitze machte sich für das Grundstückstauschgeschäft stark und wies alle Einwände mit dem "Argument" zurück, er stehe bei dem Besitzer des Grundstücks Hohenstaufenstraße 22 "im Wort".
Die Wende trat erst ein, als es mir gelang, die Presse auf die geheimen Geschäfte des Bezirksamtes Schöneberg aufmerksam zu machen. Es hätte nämlich rechtlich sehr wohl die Möglichkeit bestanden, im öffentlichen Interesse ein Enteignungsverfahren gegen den wucherischen Rechtsanwalt durchzuführen, wobei der Rechtsanwalt mit einer Entschädigung in Höhe des amtlich festgestellten Verkehrswertes hätte zufrieden sein müssen. Doch diese Möglichkeit wurde mit Rücksicht auf die Parteizugehörigkeit des Anwaltes und seine Spendenfreudigkeit nicht in Betracht gezogen. In gestelztem Deutsch teilte der Grundstücksamtsleiter Engelke den Mietern in einem Rundschreiben mit, daß der vorgesehene Grundstückstausch für des Land Berlin "zumutbar" wäre, um eine Enteignung abzuwenden.
Mehrere Journalisten stellten daraufhin eigene Recherchen an und fanden die Angaben der Mieter vollauf bestätigt. Hinzu kam, daß eine erregte Kontroverse zwischen dem Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin und dem Schöneberger Bezirksbürgermeister Kabus durch Indiskretion bekannt wurde. Auch der damalige Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden in der Bezirkverordnetenversammlung von Schöneberg - ein Verwandter des Rechtsanwaltes und Autoteilehändlers - wurde in die Sache hineingezogen.
Am 13.11.1980 erschien daraufhin im "SPANDAUER VOKSBLATT" der folgende Artikel:
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