|
Das Verhältnis der Mieter des Hauses zu den Beamten und Angestellten des Grundstücksamtes Schöneberg konnte als ausgesprochen gut bezeichnet werden. Es gab keinerlei Konflikte zwischen den Mietern und dem Grundstücksamt Schöneberg. Die Verwaltung verhielt sich stets korrekt und freundlich, und wenn die Mieter irgendwelche Mängel dem Grundstücksamt meldeten, wurden diese Mängel innerhalb kürzester Frist beseitigt. Eine bessere Verwaltung war für die Mieter des Hauses kaum vorstellbar.
Dieses ausgesprochen gute Verhältnis änderte sich sehr schnell, als gegen Ende des Jahres 1979 personelle Veränderungen im Grundstücksamt Schöneberg vorgenommen wurden und das Grundstücksamt einen neuen Leiter bekam. Wir, die Eheleute Manfred und Brigitte Ganady, hatten diese Veränderung zuerst zu spüren bekommen. Unser eingangs geschildertes Mietobjekt bestand ursprünglich aus drei kleinen nebeneinanderliegenden selbständigen Mieteinheiten Diese kleinen Mietobjekte hatten wir in drei Etappen gemietet und mit Einverständnis der Grundstücksverwaltung zu einem einzigen zusammenhängenden Mietobjekt vereinigt, indem wir mehrere Mauerdurchbrüche vornahmen.
Des erste - im Mai 1176 gemietete - Objekt mit der Grundstücksamts - Verwaltungsnummer 65-2 war bereits in sich ein Mischmietobjekt (auch gemäß Mietvertrag!) und bestand aus zwei Wohnräumen, einem Badezimmer und einem Ladenraum. Der Mietvertrag galt ab 1.5.1976. Es bestand die Auflage, daß die beiden Wohnräume (Wohnzimmer und Küche) auch tatsächlich zum Wohnen genutzt werden sollten. Der Verwalter Podzuweit kündigte an, daß wir mit einer Kündigung zu rechnen hätten, wenn wir entgegen dem Zweckentfremdungsverbot für Wohnräume diese Wohnräume gewerblich nutzen würden.
Bei dem zweiten hinzugenommenen Objekt mit der Verwaltungsnummmr 65-1 handelte es sich um einen isolierten Ladenraum mit einer unbenutzbaren Außentoilette (im Keller des Nachbarhauses) ohne weitere Räume. Hier handelte es sich um ein "schwer vermietbares" reines Gewerbeobjekt. Der letzte Teil mit der Verwaltungsnummer 65-15 wurde im August 1979 wegen des Todes der Vormieterin frei. Bei diesem Objekt handelte es sich wiederum um ein Mischmietobjekt mit weitaus überwiegendes Wohnraumteil. Der Ladenraum wer jedoch wegen des Fehlens eines Schaufensters und wegen seiner Lage in einer reinen Wohnstraße kaum als Verkaufsraum zu gebrauchen und daher schwer vermietbar. Wir wollten den Ladenraum dieses dritten Teilobjektes daher ebenfalls als Wohnzimmer nutzen und wollten im Falle der Zustimmung des Grundstücksamtes zu dieser gesetzlich zulässigen Nutzungsänderung unsere bisherige (Haupt-)Wohnung in dem nahegelegenen (privaten) Mietwohnhaus Rosenheimer Straße 38 aufgeben.
Von dem im Grundstücksamt Schöneberg damals zuständigem Grundstücksverwalter Podszuweit wurde uns dieses (dritte) Teilobjekt sehr schnell telefonisch als reines Wohnobjekt zugesagt, und auf dessen telefonische Anordnung wurden uns am 1.9.1979 von der Hauswartsfrau Sobiech die Wohnungsschlüssel ausgehändigt, sodaß wir mit den Entrümpelungs - und Umbauarbeiten - natürlich auf eigene Kosten - beginnen konnten. Noch im September 1979 fand eine Besichtigung des neu hinzugenommenen Mietobjektes 65-15 durch mehrere Mitarbeiter des Bezirksamtes Schöneberg statt. Es sollte der Umfang der vom Bezirksamt auszuführenden Arbeiten wie Verputzen der Wände, Abriß der alten "Kochmaschine" in der Küche, Tischlerarbeiten an den Kellertreppen, Jalousie - Reparaturen etc. festgestellt werden. Der Kommission gehörte auch ein Herr an, der uns Ratschläge für die Umgestaltung des (etwas sehr verbauten) Badezimmers des Mietobjektes 65-15 gab.
Trotz mehrfacher Erinnerung zögerte das Grundstücksamt den Abschluß eines schriftlichen Mietvertrages für das dritte Mietobjekt immer wieder hinaus. Wir hatten zunächst auch keinerlei Grund zu irgendwelchem Misstrauen, da die schriftlichen Mietverträge für die ersten beiden Teil - Mietobjekt auch erst ein Vierteljahr nach Beginn des Mietverhältnisses gefertigt wurden. Inzwischen hatten wir jedoch auf die mündliche Zusage des Grundstücksverwalters hin unsere vorige 4 - Zimmer - Altbauwohnung (mit eigener - selbst eingebauter - Etagen - Zentralheizung) im Hause Rosenheimer Straße 38 aufgegeben; wir konnten also nicht mehr zurück. Anfang Februar 1979 hatten wir uns polizeilich umgemeldet, wobei die im September 1978 hinzugenommenen Räume im Hausteil Rosenheimer Straße 35 als Hauptwohnung und die jenseits der Ladenräume befindlichen Wohnräume im Hausteil Eisenacher Straße 38/39 als Nebenwohnung deklariert wurden. Der Hauptabschnitt des Formulars für die polizeiliche Anmeldung war am 6.2.1979 von dem Grundstücksverwalter Podszuweit alsWohnungsgeber unterzeichnet und mit dem Dienststempel - Abdruck des Grundstücksamtes Schöneberg versehen worden.
Endlich - nach 15 Monaten seit Bezug der neuen Wohnung - erhielten wir vom Grundstücksamt Schöneberg einen Mietvertragsentwurf für die neuen Räume. Entgegen der vor mehr als einem Jahr gemachten Zusage handelte es sich jedoch nicht um einen Mietvertrag für Wohnräume, sondern um einen Mietvertrag für gewerbliche Räume. Hinzu kam, daß die zu diesem Objekt gehörenden Wohnräume (1 Wohnzimmer, Küche, 1 Diele, 1 Korridor und 1 Badezimmer), die immer Wohnräume gewesen waren, in diesem Mietvertragsentwurf plötzlich als ehemalige Wohnräume bezeichnet wurden. Wir betrachteten die Sache zunächst als ein Mißverständnis und baten um Korrektur. Doch der vorher so freundlich gewesenen Grundstücksverwalter Podszuweit wollte plötzlich nichts mehr von seiner vor 15 Monaten gegebenen Zusage wissen, sondern setzte uns unter Druck, indem er sagte, wenn wir diesen Mietvertragsentwurf nicht unterschrieben, denn würde er das Mietobjekt räumen lassen, da wir ja keinen Vertrag hätten und somit diese Räume ohne Rechtsgrundlage nutzten. Um das Eintreten einer derartigen Situation unter allen Umständen zu vermeiden, blieb uns nichts anderes übrig, als den Mietvertragsentwurf unter Protest zu unterzeichnen. Nachdem unsere Unterschriften unter dem Vertrag standen, entschuldigte sich der Grundstücksverwalter Podszuweit und sagte, er habe Anweisung erhalten, mit uns nur einen Gewerbemietvertrag abzuschliessen und sich auf keinen Kompromiß mit uns einzulassen. Diese Anweisung stammte von dem neuen Amtsleiter des Grundstücksamtes Schöneberg, E n g e l k e .
Den Grund für dieses zunächst völlig unverständliche Verhalten des Grundstücksamtes sollten wir jedoch bald erfahren. Zu erwähnen wäre noch, daß der Mietvertrag eine kräftige Mieterhöhung ab 1.1.1980 beinhaltete. Hatten wir im August 1978 geahnt, auf was wir uns bei unserer Bewerbung eingelassen hatten, denn hätten wir uns niemals um die freigewordenen Räume bewerben und hätten auch niemals unsere alte 4 -Zimmer - Wohnung im nahegelegenen Hause Rosenheimer Straße 38 aufgegeben.
Im Frühsommer des Jahres 1980 erfuhren wir Mieter des landeseigenen Hauses Eisenacher Str. 38/39 Ecke Rosenheimer Straße 35, daß vom Bezirksamt Schöneberg ein Grundstückstausch vorgesehen sei, und daß wir somit einen neuen - privaten - Hauseigentümer bekämen. Das Bezirksamt benötige ein bebautes Wohngrundstück für die Verbreiterung einer Straße, und der Eigentümer dieses einzigen noch im Wege stehenden Hauses wolle kein Geld für Haus und Grundstück, sondern vielmehr ein gleichwertiges Ersatzhaus mit Grundstück haben. Widersprüchliche Informationen und Indiskretionen aus dem Bezirksamt und aus Kreisen der Bezirksverordneten von Berlin - Schöneberg veranlaßten jedoch die Mieter, der Sache nachzugehen und Nachforschungen anzustellen. Es stellte sich sehr schnell heraus, daß das Tauschhaus einen viel geringeren Verkehrswert als unser Haus hatte, und daß vieles an dem "Geschäft" vorn und hinten nicht stimmte, daß aber dennoch drei Bezirksamtsmitglieder, nämlich der Bezirksbürgermeister K a b u s , der Bezirksstadtrat für Finanzen und Wirtschaft G l e i t z e , sowie der Bezirksstadtrat für Bauwesen K u n k e l , sich in einer Weise für die Durchpeitschung dieses "Tauschgeschäftes" engagierten, die zwangsläufig Argwohn erregen mußte.
Im Frühsommer 1980, als langsam der Wahlkampf für die im Jahre 1981 anstehenden Wahlen für das Abgeordnetenhaus von Berlin und die 12 Bezirksverordnetenversammlungen begann, sprach ich den damaligen Bezirksstadtrat Gleitze, der auf einem Informtionsstand auf dem Bayerischen Platz für seine Partei warb, auf unser Haus und auf die Pläne des Grundstücksamtes an. Herr Gleitze wurde sogleich sehr unfreundlich und behauptete, das Haus sei vom Land Berlin extra zu dem Zweck angekauft worden, um für derartige Grundstückserwerbungen ein Tauschobjekt zur Verfügung zu haben.
Als ich den Mietern unseres Hauses und Straßen - Nachbarn von dieser Version des Bezirksstadtrates berichtete, erhob sich Widerspruch. Einige Leute kannten noch den Vorbesitzer, einen Herrn V a t e r , und dessen Schicksal. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei Haus und Grundstück um ehemaliges jüdisches Eigentum, auf das das Land Berlin als Rechtsnachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches auf Grund eines im Jahre 1943 erpressten Testamentes nach dem Ableben der Witwe des "Erblassers" im Jahre 1970 (!) Anspruch erhob und diesen Anspruch mit ,,Amtshilfe" der Berliner Justiz gegenüber den rechtmäßigen Erben der Familie Vater selbstverständlich durchsetzte. Das fragliche Testament selbst, das nach einer Darstellung des Bezirksstadtrates Gleitze vom September 1945 (!) stammen soll (als es weder einen deutschen Staat noch eine deutsche Verwaltung gab, der man Haus und Grundstück hätte vermachen können!), wird auch heute noch als "Geheimsache" behandelt. Ãltere Nachbarn, die die Zeit zwischen 1933 und 1945 bewußt miterlebt hatten, hatten berichtet, daß der Hauseigentümer bereits gegen Ende des Jahres 1943 abgeholt worden und niemals wiedergekommen sei. Näheres war nicht in Erfahrung zu bringen. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin teilte mir auf Anfrage mit, daß sie selbst keine Unterlagen über die während der Nazi - Zeit verschleppten und ermordeten Personen habe. Es gäbe jedoch ein derartiges Verzeichnis bei einer bestimmten Dienststelle des Senators für Finanzen. Weitere Anfragen ergaben, daß diese Dienststelle nur solchen Personen Auskunft erteile, die ein "rechtliches Interesse" vorweisen könnten. Ein solches "rechtliches Interesse" wird jedoch nur den nächsten Angehörigen zugebilligt. Und da keiner der jetzigen Mieter ein Verwandtschaftsverhältnis zu dem damaligen Eigentümer nachweisen konnte, war diese Quelle uns Mietern versperrt. Es war jedoch offensichtlich, daß der Bezirksstadtrat Gleitze hinsichtlich des von ihm behaupteten "Ankaufs" des Hauses g e l o g e n hatte.
|