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Staat darf Computer nicht heimlich ausspähen !

BGH: Gesetzliche Grundlagen fehlen

Die Polizei darf keinen Computer heimlich durchsuchen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Laut Gericht fehlt für derartige Hacker - Angriffe durch die Strafverfolgungsbehörden eine eindeutige Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte, dass rasch eine Rechtsgrundlage für verdeckte Online - Ermittlungen geschaffen wird.


Aktenzeichen:

 BGH StB 18/06

Zur Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass die Vorschriften über die Wohnungsdurchsuchung hier nicht anwendbar seien, weil solche Durchsuchungen offen in Anwesenheit des Wohnungsinhabers oder eines Zeugen stattfinden müssten. Das Ausspionieren eines Computers mittels "trojanischer Pferde" könne vom Beschuldigten dagegen weder bemerkt noch kontrolliert werden. Die Festplatte eines Verdächtigen dürfe ausschließlich im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung durchforstet werden, nicht aber auf heimlichem elektronischen Weg.

Was ist ein "trojanisches Pferd"?

Dabei handelt es sich um ein Programm, das in einen Rechner eindringen kann, ohne dass der Nutzer etwas davon bemerkt. Es kann wichtige Daten zerstören oder Passwörter ausspionieren und an eine geheime Adresse weiterleiten. Von einem klassischen Computer - Virus unterscheiden sich die "trojanische Pferde" vor allem dadurch, dass sie sich nicht selbstständig vermehren, sondern an ihr "Wirtsprogramm" gebunden sind. Sie nisten sich oft im Betriebssystem der Rechner ein, sind also für durchschnittliche PC-Nutzer kaum zu erkennen. Zwar gibt es ausgefeilte Hilfsprogramme, in der Regel hilft aber nur größte Vorsicht bei der Verwendung von Software unbekannter Herkunft.

Der Begriff stammt aus der griechischen Sagenwelt. Die Griechen, so beschreibt Homer in der Ilias, boten den Trojanern nach der vergeblichen Belagerung der Stadt ein großes, hölzernes Pferd als Friedensgeschenk an. In dem Holzpferd verbargen sich Soldaten. Als die Trojaner es in die Stadt zogen, war für die Truppen der Weg zur Eroberung frei: Sie öffneten die Tore der Stadt von innen.

Laut BGH können Computer - Durchsuchungen auch nicht mit den Vorschriften zur heimlichen Telefonüberwachung begründet werden. Denn bei der Computer- Durchsuchung werde nach bereits gespeicherten Daten gesucht. Bei gespeicherten Dateien gelte die Telekommunikation aber als beendet. Auch mit einem Lauschangriff sei die Online - Durchsuchung nicht vergleichbar. Denn bei der elektronischen Durchsuchung des Computers werde nicht das in einer Wohnung gesprochene Wort abgehört. Wenn mit einer neuen Technik in Grundrechte eingegriffen werde, müsse es dafür eine klar bestimmte gesetzliche Grundlage geben, urteilte der BGH.

Mit der Entscheidung wurde ein Antrag von Generalbundesanwältin Monika Harms endgültig abgewiesen. Sie hatte wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung eine heimliche Online - Durchsuchung beantragt. Der zuständige Ermittlungsrichter des BGH lehnte den Antrag Ende vergangenen Jahres ab, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Dem Hinweis der Bundesanwaltschaft, die geltenden Vorschriften zur Wohnungsdurchsuchung seien auf die Computer - Durchsuchung übertragbar, widersprach der Dritte Strafsenat des BGH nun in letzter Instanz.

Koalition will heimlichen Datenzugriff

Die Große Koalition will so schnell wie möglich Konsequenzen aus dem BGH- Urteil ziehen. Das kündigten die Rechtsexperten von CDU/CSU und SPD, Wolfgang Bosbach und Dieter Wiefelspütz, in der "Frankfurter Rundschau" an. Sie stimmten damit im Prinzip Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu, der den Zugriff auf Computer - Festplatten ohne Wissen des Verdächtigen aus ermittlungstaktischen Gründen für dringend erforderlich hält. Notwendig sei eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage, die einen solch schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre erlaube. Allerdings müsse sie richterlich angeordnet werden.

"Ein solches Mittel ist unerlässlich, weil wir sonst eine erhebliche Ermittlungslücke bei der Strafverfolgung haben", sagte Bosbach. Die Entscheidung sei "richtig und wichtig" für das Gesetzgebungsverfahren, das die Koalition nun "zügig, aber ohne Hektik" angehen müsse, erklärte Wiefelspütz. Dabei müsse auch genau definiert werden, was der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" sei, der nicht angetastet werde dürfe, forderte der SPD- Politiker.

"Glücksfall für Bürgerrechte"

Die Linksfraktion nannte das Urteil des BGH einen "Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt". Ihr Innenpolitik - Experte Jan Korte forderte Schäuble auf, diese juristische Schlappe zum Anlass für eine Kehrtwende in seiner Politik zu nehmen.

Auch die FDP begrüßte es, dass die Grundrechte der Bürger mit dem Urteil gestärkt und den Ermittlungsbehörden klare Grenzen aufgezeigt werden. Der parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen wies darauf hin, dass eine heimliche Online - Überwachung mit einer öffentlichen Hausdurchsuchung nicht vergleichbar sei: "Der Grundrechtseingriff ist bei der Online - Überwachung ungleich größer." Deshalb dürfe sie nicht zu einer polizeilichen Standardmaßnahme werden, sondern nur dann zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden erfolglos geblieben seien.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, unterstrich die "Notwendigkeit, bei schweren Verbrechen wie zum Beispiel Kinderpornografie oder terroristischen Vorbereitungshandlungen Festplatten von Tatverdächtigen online durchsuchen zu können". Mehr und mehr Kriminalität werde im Internet geplant, verabredet, vorbereitet oder begangen. Ermittlungen müssten daher auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein. Freiberg forderte den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich für eine klare Rechtsgrundlage für die Polizei zu sorgen.