erster Schritt erfolgreich !

Bericht: BGH-Demo in Karlsruhe

Geschrieben am 28.03.2007 von Christoph Kastius

Kurzbericht von der BGH-Kundgebung am 26.03.07 nach dem Motto der RAD
(Rechtsstaatliche Attacke Deutschland i.G.):

 “Erkannte Verfassungshochverräter raus aus euren Löchern !

Von L.B. Werner

Bei strahlendblauem, chemtrailfreiem Himmel waren die äußeren Bedingungen für eine Versammlung unter freiem Himmel optimal, wie sie nicht besser hätten sein können. Vorab sei gesagt: Organisatorisch hat alles reibungslos geklappt, es gab auch keinerlei Störungen. Vor Veranstaltungsbeginn wurde ein Lautsprecherwagen
(offener Anhänger mit Plane) installiert, der von einem professionellen Unternehmen gemietet worden war. So konnten die Sprecher erhöht zum Publikum klar und deutlich laut sprechen und waren selbst bei ggf. ungünstiger Witterung überdacht.Gekommen war doch immerhin eine stattliche Anzahl von Aktivisten, angesichts der relativ kurzfristigen Bekanntmachung des Aufrufes und zumal es ein Montag war - da manche sich beruflich nicht dafür frei machen konnten. Schätzungsweise mögen es vielleicht 150 Leute gewesen sein, und zwar aus den verschiedenen Organisationen und Selbsthilfegruppen wie z.B. SVD, Verein der Bankgeschädigten, Willkürgegner, HilfeRuf u.a. Die Kundgebung gegen die Verfassungshochverräter, die in ihrem hochsicherheitsmäßig verbarrikadierten Festungsbau (BGH) sitzen, eröffnete Rechtsassessor Friedrich Schmidt offiziell kurz nach 10 Uhr mit einem unüberhörbaren Signal: Er begrüßte alle Anwesenden mit der jagdlichen Begrüßung der Gäste, ist er doch seines Zeichens auch Jäger und begeisterter Jagdhornbläser. Für die Anwesenden (und die den Platz absichernde Ordnungspolizeikräfte) führte er zunächst in den Sachstand ein, wieso es sich vorliegend bei dem festgestellten Stillstand der Rechtspflege aus allen wichtigen Gebieten um Verfassungshochverrat handelt, was der vorzuwerfende Anlass der Kundgebung war. Alleine aus dem vollends grundgesetzwidrigen Verfahren, wie die Bundesrichter in ihr Amt gelangen, lasse sich bereits absolut sicher entnehmen, über welch unfair abgekartetes Verfahren der eigentliche Souverän hier ganz bewusst außen vor gehalten wird. Richter würden ja nicht etwa vom Volk unmittelbar demokratisch gewählt, wie dies bei der legalen Übertragung nach Artikel 20 GG unabdingbar ist. Vielmehr werde von durch Wahlbetrug in die Positionen gehievten Volksvertretern, in diesem Falle veritablen Volksverrätern, eine aus dem Systeminteresse geborene Wunschvorschlagsliste erstellt. Dieser Richterwahlausschuss besteht nur aus “Parlamentariern”, die sich als langgediente Systemeinpeitscher bereits einen besonderen Namen gemacht haben. Zur einen Hälfte aus dem Bundestag, d.h. aus den obersten Politikerrängen der Fraktionen, und zur anderen Hälfte aus dem Bundesrat), die sodann Namensvorschläge unterbreiten. Jene so “Ausgewählten” müssen vorher schriftlich verbindlich ihr Einverständnis erklären, ggf. bei Berufung zu einem ständigen Ortswechsel nach KA mit allen persönlichen Konsequenzen auch bereit zu sein. Zur erfolgreichen Richterwahl genügt für Bundesrichter die einfache Mehrheit (sie werden auf Lebenszeit bis zu ihrer Pension gewählt), hingegen für Verfassungsrichter ist eine 2/3- Mehrheit erforderlich; diese werden auf eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt. Die Reden der Sprecher wurden allesamt völlig frei gehalten, es gab keine vorgelesenen Manuskripte. Von daher können nur bruchstückhaft aus der noch frischen Erinnerung wesentliche Punkte in Zusammenfassung wiedergegeben werden. Allerdings wurde durch das Tonunternehmen auch permanent gefilmt, außerdem hat ein Journalist des Offenen Kanals, der mit “Presse”-Schild versehen war, seinerseits gefilmt. Ob weitere lokale Presseleute anwesend waren, war nicht ersichtlich, steht aber doch sehr zu vermuten. Es wurden zahlreiche Transparente gegen die allgemeine Rechtsbeugung von oben hochgehalten, auch wurde Material in Form von Flugblättern verteilt. Nachdem Herr Schmidt seinen ersten Vortrag mit der unüberhörbaren Aufforderung geendet hatte, “Verfassungshochverräter raus aus euren Löchern”, wurden 2 Strophen des Lutherliedes “Ein feste Burg” musiziert: Dazu blies er die Melodie in sein Horn, L.B. Werner begleitete ihn am Synthesizer-Keyboard. Dieses Lied, speziell die Passage daraus: “Ein Wrtlein kann ihn fällen” ist ein weiteres Motto des Aufrufes gewesen. Darauf folgte der Vortrag von RA Plantiko. Er führte aus, mit welch fadenscheinigen Begründungen ihm Richterbeleidigung nachgesagt wurde, ja er für “krank” erklrt werden sollte. Allerdings mate sich demgegenber ein Richter in Bonn an, die anwesenden Zuschauer seinerseits als “Vollidioten” zu beschimpfen! Immerhin ist der für den gleichen Tag der Kundgebung angesetzte Termin, der am BGH gegen RA Plantiko verhandelt werden sollte, kurzfristig auf den MO, 25.06.07, 12 Uhr verlegt worden - sicherlich eine Auswirkung im Vorfeld der einberufenen Kundgebung. Dieser Hinweis wurde mit lauten Jubelrufen und spontanem Beifall der Menge begrüßt. Herr Plantiko erklärte den Sachverhalt zur Allgewalteneinheitstyrannis und stellte auch den entscheidenden Unterschied zwischen Gewaltenteilung und Gewaltentrennung dar. Auch ein Stalin mute seine allumfassende Staatsmachten aufteilen, weil er die Zigmillionen Opfer nicht eigenhändig exekutieren konnte. Die Entscheidung zu ihrer Exekution habe er als brandgefährliche Allgewalteneinheitstyrannis natürlich selbst getroffen. Herr Schmidt leitete nach diesen Ausführungen dann zum Vortrag von Hr. Werner (SVD) über, der seinerseits deutliche Worte fand, was alles im Staate im Argen liegt, nicht nur im justitiellen Bereich. Er begann mit der aktuellen Nachricht, da sich vor wenigen Tagen ein weiteres Bankenopfer wegen der Schrottimmobilien umgebracht hatte. So gingen Banken und die ihnen Rückenstärkung gebenden Gerichte sprichwörtlich über Leichen. Selbst das jüngst am XI. Bankensenat i.S. Badenia ergangene Urteil vom 20.03.07, zu dem der Vorsitzende Richter zwar auffällig klare Argumentationen gegen die Badenia fand, sei nur eine halbherzige Entscheidung gewesen, da sie lediglich zu einer Rückverweisung an die Vorinstanz, das OLG Karlsruhe, führte - angeblich wegen eines absolut nicht ins Gewicht fallenden Formfehlers. Doch dafür müssen gleichfalls Betroffene wiederum länger zuwarten und die Hängepartie noch weiter erdulden. Hr. Werner stellte solchem Formalismus die sonstige “Deal”-Praxis gegenüber, der sich hohe Tiere aus Management und Wirtschaft sowie Prominente mit politischer Vergangenheit angesichts von gravierenden Straftatvorwürfen erfreuen dürfen. Das OLG Frankfurt habe jüngst allerdings einen Kreditvertrag für nichtig erklärt, jedoch mit dem Ergebnis, da der Schuldner (in diesem Falle er selbst) dennoch die von der Bank eingeklagte Summe bezahlen solle … Da seien bereits Grundgesetzartikel verletzt, die von der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz sprechen. Es wurde darauf hingewiesen, da Urteile nicht zu unterschreiben schon lange gängige Praxis bei den Richtern ist. Dazu muss dann die Frage der persönlichen Haftung (und diese vorsorglich umgehen zu wollen) gestellt werden, denn wenn ein Verbraucher einen Vertrag nicht handschriftlich unterschreibe, sei er doch fraglos gar nicht bindend zustande gekommen. Auch hier also das Messen mit zweierlei Maß. Hr. Werner sprach weiter die Heuschreckengefahr an, da Banken sogar ordentlich und regelmäßig bediente Kredite an ausländische Investoren verkaufen würden, wonach sich Kreditnehmer dann plötzlich und ohne Vorwarnung mit ZV-Maßnahmen konfrontiert sehen können. Die eigentliche Sittenwidrigkeit und Unwirksamkeit dieser mit reinen Papierdollars, also tatsächlich wertlosem Geld abgewickelten Transaktionen liegt in dem Umstand begründet, da sich jene Käufer ganz bewusst für die absehbare Zeit nach dem bevorstehenden USD-Zusammenbruch hochlukrative Investitionen sichern, um sich damit für die Zukunft wiederum entscheidende Vorteile zu sichern. So etwas nennt man vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung. Um diese Ansprüche gegen unsere “Freunde” demnächst durchzusetzen, brauchten wir aber eine unabhängige Justiz und vor allem unsere eigene Souveränität ohne Alliiertenvorbehalte im Grundgesetz. Ohne Demokratie, praktizierte Rechtsstaatlichkeit und freie Presse, die sich indessen bei uns nicht bemerkbar gemacht hat, weil sie vom System längst eingekauft worden ist, hat die BRD keine historische Daseinsberechtigung mehr. Eine Pseudodemokratie sei für niemanden mehr bezahlbar, weil Steuerverschwendung und Korruption wie auch unermessliche Schadensersatzansprüche eines jeden Unrechtsstaats auch für das reichste Land nicht mehr finanziert werden können. Hier im Lande regiere nur das Diktat von oben: So z.B. bei der Euro-Einführung oder beim Durchdrückenwollen einer EU-Verfassung: Beides haben die Deutschen mehrheitlich kritisch abgelehnt. Schliesslich wurde noch der Pflegenotstand und die zunehmenden Probleme bei der Altersarmut angesprochen, alles Dinge, die auch infolge ungerechter Justiz solche Fälle ja oft erst produzieren. Ebenso verwies Hr. Werner auf die besondere Schande, da die Kanzlerin das deutsche Volk neuerlich in einen Angriffskrieg zu führen sich anschickt, welches nach  80 StGB eine mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohte Straftat ist, nicht anders als der Verfassungshochverrat, der die deutsche politische Führungsclique einträchtig in der unlösbaren Staatskriminalität zu Lasten unserer gesamten Rechtskultur verharren lt. Trotz aller derzeit noch nicht absehbaren Lösungen aus diesem Grunddilemma hob er aber hervor, da jeder aufgerufen sei, sich dem notwendigen Kampf zu stellen. Diese Staatskriminalität ohne Beispiel hätte bereits viel zu viele Menschenleben in Form von Selbstmorden aus Verzweiflung gekostet. Wer noch kämpfen kann, solle alle Aktivitäten daransetzen, diese Kulturschande ohne Beispiel in Deutschland aufzudecken. Die Gründe für alle bisherigen Unrechtsopfer, die objektiv falsche Alternative in Resignation und Suizid zu suchen, müssen indes respektiert und anerkannt werden. Sie sind die Blutopfer, deren Andenken wir als noch lebende Kämpfer für das Recht und eine ehrenhafte Demokratie hochhalten müssen. Nicht Suizid heiße das Gebot der Stunde, sondern Kampf den Verfassungshochverrätern in allen hohen und höchsten Staatsämtern, in die sie sich über die ruchlose Parteiendemokratur hineingeschmuggelt haben. Alle seinen deshalb aufgefordert, notfalls einen langen und entbehrungsreichen Kampf gegen den noch übermächtigen Gegner auf sich zu nehmen, der aber schon eine bedenkliche Schwäche zeigt, weil er den Vorwurf des Verfassungshochverrats und des Stillstandes der Rechtspflege nicht widerlegen könne. Es folgten noch weitere Wortbeiträge. Eine erfahrene Demonstrantin aus Leipzig, Frau Claudia Bohse, war extra von dort angereist - obwohl selbst Hartz IV-Empfängerin. Ihre Spezialität ist das praktische Umsetzen des Akteneinsichtsrechts, was in ihrer konsequenten Art schon zu Hausverboten bei verschiedenen Behörden und Gerichten geführt hatte. Sogar den Strafvollzug hat sie in diesem Zusammenhang für einige kurze Perioden von innen kennenlernen müssen. Ein ganz klarer Beweis praktizierter Rechtsbeugung, auch Verletzung der Menschenrechte, dabei wollte nur ein jedem zustehendes, gutes Recht wahrgenommen werden. Nachdem Frau Bohse aber doch dazu kam, Akten einsehen zu können, hätten sich - natürlich! - interessante Aspekte und Beweise ergeben, die dann einen ganz anderen justitiellen Vortrag zuließen. Das hat man ja schon immer geahnt, da hinter den Kulissen gemauschelt wird! So wird also in aller Regel Prozessbetrug mit Wissen der Justiz begangen, wenn es nur dem Kapital zu dienen vermag. Als nächster kam Dr. Wenzel (teredo) von der Justizopfer-Initiative JOIe Clausthal zu Wort und konnte einen Kurzvortrag über die Legitimation der “BRD” halten, also die fraglichen Zusammenhänge der seltsamen Staatsbürgerschaft, genannt mit dem Adjektiv “deutsch”, so wie sie auf den “Personalausweisen” von einem jeden von uns genannt sind. Es ist da aber nicht wirklich die Bezeichnung eines Staates genannt, wie man es von anderen Ländern (nicht nur in der EU) kennt. Diese klaren Worte, da die BRD nicht einmal der rechtmäßige Nachfolger des Deutschen Reiches ist, mag für unbedarfte Zuhörer möglicherweise ein Schock gewesen sein oder zur Voreingenommenheit tendieren lassen, ewig gestrig zu sein. Für die anderen jedoch, die sich mit der Thematik bereits beschäftigt hatten, wurde vieles nochmals klarer, da die Fakten dazu ja rechtlich nachweisbar sind. Doch genau das wird dem Volk als Ganzem im Wege der Desinformation natürlich tunlichst vorenthalten. Es wurde alles gut verständlich und völlig frei von jeglicher Propaganda vorgetragen. Gerade in diesem Auftreten, da alle Sprecher aus dem Herzen und echt gesprochen haben, auch da alles friedlich verlief, mag bei den Zaungästen angekommen sein, da die Lage trotz ihres Ernstes zu keinem Zeitpunkt Gewalt als gebotenes Mittel empfahl. Zu unverblümter Wortgewalt mute allerdings schon gegriffen werden. Denn Verfassungshochverrat ist mithin kein Kavaliersdelikt - ja Herr Schmidt ging sogar aus eigenem Erleben so weit zu bemerken, da selbst die EU voller Verfassungshochverräter sei, nicht nur hier auf deutschem Boden. Die Kundgebung wurde offiziell mit dem Dank von Hr. Schmidt beendet an alle Anwesende, die dem Aufruf gefolgt waren und Solidarität bekundet haben. Dabei schloss er ausdrücklich auch die Ordnungskräfte mit ein, von denen er wisse, da manche einen großen Unmut gegen “die da oben”, für die sie Dienst tun, hegen. Er dankte ihnen, da sie uns Teilnehmer vor Störungen geschützt hatten. Die Wortbeiträge wurden übrigens immer wieder von spontanem Beifall durch die Aktivisten begleitet. Es wurde angekündigt, diese Auftaktveranstaltung zu einer regelmäßigen Präsenz werden zu lassen, so schon in ca. 4 Wochen erneut, entweder an gleichem Platz oder vor dem Privatdomizil des Oberverfassungsrichters Papier, um auch dort ein prägnantes Zeichen zu setzen. Die Vernetzung solle engmaschiger und noch effizienter werden zwischen den einzelnen Gruppen. Zum Abschluss wurde nochmals musiziert: “Die Himmel rühmen” von Beethoven in gleicher Besetzung w.o., ganz zum Schluss dann noch ein Halali-Solo in Richtung BGH. Nach offiziellem Ende der Kundgebung versammelte man sich anschließend in freier Weise noch im nahegelegenen Park, um sich untereinander persönlich näher kennenzulernen und einzelne Erfahrungen auszutauschen. Dazu sind solche Veranstaltungen immer bestens geeignet, wenn man sich ansonsten nur vom Telefon oder Mailen her kennt. Alles in allem war es also ein sehr gelungener Auftritt, der Ansporn geben soll zu weiteren Maßnahmen dieser Art in bestem demokratischen Sinne, auch z.B. regelmäßig vor Gerichten in verschiedenen Städten zeitgleich Flugblätter zu verteilen. In der Hoffnung, da es nächstes Mal, dann wohl an einem Samstag, noch sehr viel mehr Teilnehmer werden! Als nächstes Projekt steht an eine Demonstration in KA, Roonstraße 26 am 28.04.2007 um 13 Uhr unter dem RAD-Motto: “Skandal der besonderen Sorte! Stillstand einer geordneten Rechtspflege beim BVG seit 50 Jahren! Schafft aktive Abhilfe durch angekündigten Besuch bei Verfassungshochverrätern, deren Freunden und Nachbarn im persönlichen Bereich!”  war.

bgh-1

bgh-2

bgh-3

bgh-4

0

1

2

3

bgh-5

bgh-6

bgh_Krönke

4

5

6