lebt von irdischen EUROS
alienanwalt-1

 

Völlig GAGA,
oder genial ?

Jens Lorek ist Deutschlands 1. Spezialanwalt
für Menschen, die behaupten, von ALIENS entführt worden zu sein.

So und ähnlich titeln verschiedene Medien....
Herr Rechtsanwalt Lorek hat seine Publicity, die er offensichtlich wollte.

Als Resonanz kommen nicht nur positive, sondern auch sehr treffende
Anmerkungen, die ein anderes Bild von dem Menschen zeichnen,
der als Fachanwaltfür Arbeits- und und Sozialrecht vorgibt,
mit vollem Engagement für Sie kämpfen werde
und es bei ihm
keine versteckten Kosten gebe
er vorher informieren werde “ ehe ein Honoraranspruch besteht
Er verspricht zudem auf seiner Kontaktseite im Internet,
dass er anstrebt,
dass nicht Sie mein Honrar zahlen müssen, sondern
Prozessgegner, Versicherungen, Staatskasse aufkommen

Kommentar von ANWALT-SKEPTIKER:

ich habe die TV Sendung gesehen mit der Lorek für sich Werbung machte,
er hatte ein Mädchen über das Internet ausfindig gemacht, die auf Grund
von Träumen meinte von Außerirdischen entführt zu sein.
Er ging dann in eine Talkshow wo er sich damit präsentierte.
Er sagte, kein Fall sei ihm zu schade und keine Sache hoffnungslos,
es gehe ihm nur um den Menschen und ganz uneigennützig
wolle er dem Menschen helfen
Dann begann das Mandantengespräch in aller Öffentlichkeit
und vor einem Millionenpublikum, das Ergebnis war, dass er
ihr nicht helfen wollte, dass die Sache für ihn aussichtslos sei und
dass sie mal besser psychologische Hilfe in Anspruch nehmen solle.
Später las ich, dass sie dadurch private Probleme bekam und sogar
ihren JOB verlor.
Keine Hilfe war dann mehr von ihm zu erwarten, sie hatte seinen Zweck
erfüllt und Lorek das wovon jeder Anwalt nur träumen kann.
GRATIS WERBUNG IN ZAHLREICHEN MEDIEN .

Als Ergänzung noch ein Beispiel aus dem realen Leben.

Unser genialer ( oder völlig gaga ? ) Rechtsanwalt Lorek kämpfte mit
derart vollem Engagement, dass er den vor einem Landgericht geführten
Prozess buchstäblich gegen die Wand gefahren hat.
Auf seine Fehler hin angesprochen, legte er kurzerhand das Mandat nieder.
Als er jedoch der Staatskasse die Rechnung präsentierte musste er erfahren,
dass er als sogenannter Prozesskostenhilfeanwalt nicht das Handtuch
werfen durfte, ohne auf seinen Honoraranspruch gegen
die Staatskasse zu verzichten.

Als unserem Genius das bewusst gemacht worden war,
ersann er die tatsächlich ausser-irdische Lösung. EINFACH GENIAL !
Er schrieb flugs an die Logenbrüder bei Gericht, es solle den
ehemaligen Mandanten nicht bekannt gegeben werden,
dass er den Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse
gestellt habe. Dort hatte man Verständnis für die etwas
prekäre Situation des Rechtsanwaltes und versteckte Mandatsniederlegung
und Kostenantrag in einem Sonderheft. Zwischenzeitlich musste
den Prozessführenden ein anderer Rechtsanwalt beigeordnet werden,
der dann die vom dem kämpferischen Alien Anwalt vermurkste Sache
in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberlandesgericht gewonnen hat.
Nach diesem Sieg kam unser Spezial Anwalt aus seinem Versteck und
forderte seine bislang versteckten Kosten unter Androhung
der Zwangsvollstreckung. Natürlich konnten und wollten die sich
kräftig geprellt fühlenden ehemaligen Mandanten nicht zahlen.
Der im Sozialrecht versierte und sich für außergewöhnliche Phänomene
interessierende Anwalt, kannt die Bedürftigkeit und damit die
Zahlungsunfähigkeit seiner ehemaligen Mandanten.
Er kannte auch die Umstände seiner Mandatierung d.h. der Anwalt
erhielt den Auftrag zur Prozessvertretung, weil den Mandanten
die Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.

Das außergewöhnliche Phänomen scheint Herr Rechtsanwalt Lorek
selbst zu sein. Wie kann ein Rechtsanwalt sein höchst irdisches
Verhalten Geschäft über Prinzipien zu stellen mit seinen der Öffentlichkeit
glauben gemachten Geschäftsprinzipien vereinbaren ????

Zum Sachverhalt:
Herr Rechtsanwalt Lorek wird unverbindlich kontaktiert und befragt,
ob er eine Prozessvertretung nach früherem Armenrecht, jetzt
Prozesskostenhilferecht, übernehmen wolle.
Er sagt zu, weil die Bewilligung bereits erstritten wurde und sofort losgelegt
werden konnte. In diesem Prozess erwirkt der Anwalt für ein
Zwischenverfahren eine weitere Bewilligungsentscheidung.
Dann kommt es zu der bereits erwähnten Schieflage, es droht der
Rechtsverlust. Man entledigt sich nun der kritisch gewordenen Mandanten,
die ihrerseits auf Grund des zerütteten Vertrauensverhältnisses
ebenfalls das Mandantenverhältnis kündigen. Vom Prozesssieg mit dem
neuen Anwalt erhält der frühere Anwalt Kenntnis durch das Gericht,
jetzt kann er zuschlagen. DAS TUT ER AUCH !

Er bringt die Sache vor Gericht, führt einen Zivilprozess, will Honorar, das die
ehemaligen Mandanten nicht zu zahlen in der Lage sind und gerade
deshalb Prozesskostenhilfe erhalten hatten, damit sie sich einen Anwalt
für ihre Rechtsverfolgung nehmen können. Der Amtsrichter
ein - DUZFREUND , man kannte sich aus Studienzeiten - folgte der genialen
Theorie des Anwaltes, dass er Honoraranspruch besitze, weil das
Landgericht keinen Beschluss erlassen habe, mit dem Herr Rechtsanwalt Lorek
für die Vertretung der Mandanten beigeordnet worden sei.
Zwar könne dieser Beiordnungswille des Anwaltes darin gesehen werden,
dass er sich dem Gericht als vertretungsbereit angezeigt und auch als solcher
aufgetreten sei, aber es fehle schlicht an dem besagten Beschluss.
Zwar müsse der Anwalt für die Durchsetzung der Rechte des Mandanten sorgen,
aber dafür fehle es hier an einer Beauftragung des Mandanten. Diese hätten
den Anwalt beauftragen müssen, den Beschluss zur Beiordnung zu beantragen.
Es sei natürlich richtig, dass der Anwalt Pflichtverletzung begangen habe,
aber es sei kein Schaden entstanden. Es können schließlich nur ein Anwalt
und nicht zwei beigeordnet werden. Der andere, korrekte, zur Festsetzung des in den Sand gesetzten Prozesses notwendige Anwalt, hat an Stelle
des Herrn Lorek das Limit verbraucht.

Wie war das also, auf seiner Internetseite ?
- Ich kann Ihnen nicht garantieren, dass wir immer gewinnen werden.
Bei mir gibt es keine versteckte Kosten.
Ich informiere Sie ausreichend vorher,
ehe ein Honoraranspruch entsteht.
Ich strebe an, dass nicht Sie mein Honorar zahlen müssen, sondern.......

Eine Garantie “ IMMER ZU GEWINNEN “ ist weder möglich noch erforderlich.
Mit vollem Engagement für das Durchsetzen der Rechte der Mandanten zu
kämpfen ist vornehmliche Aufgabe eines jeden Anwaltes.
Schöner Schein Herr Rechtsanwalt: absichtlich versteckte Kosten und keine
vorherige Information über nachträglich “ entstandene “ Honoraransprüche !
Täuschung potentieller Mandanten Herr Rechtsanwalt,
das Honorar zahlt wohl bei Ihnen immer der Schwächere !

Herr Rechtsanwalt Lorek betreibt nun mit Fleiß und vollem Engagement
die Zwangsvollstreckung gegen die so über den Tisch Gezogenen.
Auch das ist sehr einbringlich, weil sich Rechtsanwälte faktisch selbst beauftragen und vertreten können. Er darf somit in eigener Sache Gebühren fordern. Da lohnt es sich doch besonders !
Pikant dabei ist der Beigeschmack einer recht abenteuerlich anmutenden Ahnung.

Ehemals Personenschützer von Gregor Gysi und Hans Modrow, Schatzmeister
der PDS in Dresden, später engagiert bei PRO DM / Schill Partei,
jetzt Sterngucker und Alienanwalt, also ein mit allen Wassern gewaschener setzt einen so einfachen wie eindeutig erfolgreichen Prozess in den Sand, der in
der 2. Instanz nicht einmal einer Verhandlung bedurfte, weil alles LUPENREIN zu
Gunsten der Prozessführenden stand. ?
Ein SCHELM, der BÖSES dabei denkt, Gegener waren immerhin der Nomenklatura der DDR Zugehörige, die als Strohleute wie TAUSENDE anderer dafür sorgten,
dass Teilbeträge des gigantischen DDR Parteivermögens im Verfügungsbereich der Partei geparkt werden konnte. Gysis und Modrows excellent ausgeklügelter Plan zur Ermöglichung des Über- und Weiterlebens der Parteim im Kapitalismus beinhaltete u.a. die Finanzierung des Erwerbs der in den Jahren 1988-1989 in Unmengen den Ausreisewilligen abgepressten Häuser.
Klagen gegen diese Leute sind de facto Klagen gegen die Partei.

Nun hatten die Prozessführenden dank des anderen Anwaltes und auch dank ihrer eigenen Hartnäckigkeit den Prozess gewonnen und einen kleinen Teil der ihnen versprochenen Zahlung aus eben diesem Zwangshausverkauf abgerungen.
Jetzt werden sie von dem Anwalt GNADENLOS verfolgt.
Er erhebt Anspruch “ insbesondere auf Arbeitslosengeld. “
Fraglich ist dabei nur, wieso betreibt ein Rechtsanwalt gegen Bedürftige, deren Vermögens- und Einkommensverhältnisse ihm bestens bekannt sind,
unsinnige weil ergebnislose ZWANGSMAßNAHMEN ?