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Völlig GAGA, oder genial ?
Jens Lorek ist Deutschlands 1. Spezialanwalt für Menschen, die behaupten, von ALIENS entführt worden zu sein.
So und ähnlich titeln verschiedene Medien.... Herr Rechtsanwalt Lorek hat seine Publicity, die er offensichtlich wollte.
Als Resonanz kommen nicht nur positive, sondern auch sehr treffende Anmerkungen, die ein anderes Bild von dem Menschen zeichnen, der als Fachanwaltfür Arbeits- und und Sozialrecht vorgibt, “ mit vollem Engagement für Sie kämpfen werde “ und es bei ihm “ keine versteckten Kosten gebe “ er vorher informieren werde “ ehe ein Honoraranspruch besteht “ Er verspricht zudem auf seiner Kontaktseite im Internet, dass er anstrebt, “ dass nicht Sie mein Honrar zahlen müssen, sondern Prozessgegner, Versicherungen, Staatskasse aufkommen “
Kommentar von ANWALT-SKEPTIKER:
ich habe die TV Sendung gesehen mit der Lorek für sich Werbung machte, er hatte ein Mädchen über das Internet ausfindig gemacht, die auf Grund von Träumen meinte von Außerirdischen entführt zu sein. Er ging dann in eine Talkshow wo er sich damit präsentierte. Er sagte, kein Fall sei ihm zu schade und keine Sache hoffnungslos, es gehe ihm nur um den Menschen und ganz uneigennützig wolle er dem Menschen helfen Dann begann das Mandantengespräch in aller Öffentlichkeit und vor einem Millionenpublikum, das Ergebnis war, dass er ihr nicht helfen wollte, dass die Sache für ihn aussichtslos sei und dass sie mal besser psychologische Hilfe in Anspruch nehmen solle. Später las ich, dass sie dadurch private Probleme bekam und sogar ihren JOB verlor. Keine Hilfe war dann mehr von ihm zu erwarten, sie hatte seinen Zweck erfüllt und Lorek das wovon jeder Anwalt nur träumen kann. GRATIS WERBUNG IN ZAHLREICHEN MEDIEN .
Als Ergänzung noch ein Beispiel aus dem realen Leben.
Unser genialer ( oder völlig gaga ? ) Rechtsanwalt Lorek kämpfte mit derart vollem Engagement, dass er den vor einem Landgericht geführten Prozess buchstäblich gegen die Wand gefahren hat. Auf seine Fehler hin angesprochen, legte er kurzerhand das Mandat nieder. Als er jedoch der Staatskasse die Rechnung präsentierte musste er erfahren, dass er als sogenannter Prozesskostenhilfeanwalt nicht das Handtuch werfen durfte, ohne auf seinen Honoraranspruch gegen die Staatskasse zu verzichten.
Als unserem Genius das bewusst gemacht worden war, ersann er die tatsächlich ausser-irdische Lösung. EINFACH GENIAL ! Er schrieb flugs an die Logenbrüder bei Gericht, es solle den ehemaligen Mandanten nicht bekannt gegeben werden, dass er den Antrag auf Kostenfestsetzung gegen die Staatskasse gestellt habe. Dort hatte man Verständnis für die etwas prekäre Situation des Rechtsanwaltes und versteckte Mandatsniederlegung und Kostenantrag in einem Sonderheft. Zwischenzeitlich musste den Prozessführenden ein anderer Rechtsanwalt beigeordnet werden, der dann die vom dem kämpferischen Alien Anwalt vermurkste Sache in der nächsthöheren Instanz vor dem Oberlandesgericht gewonnen hat. Nach diesem Sieg kam unser Spezial Anwalt aus seinem Versteck und forderte seine bislang versteckten Kosten unter Androhung der Zwangsvollstreckung. Natürlich konnten und wollten die sich kräftig geprellt fühlenden ehemaligen Mandanten nicht zahlen. Der im Sozialrecht versierte und sich für außergewöhnliche Phänomene interessierende Anwalt, kannt die Bedürftigkeit und damit die Zahlungsunfähigkeit seiner ehemaligen Mandanten. Er kannte auch die Umstände seiner Mandatierung d.h. der Anwalt erhielt den Auftrag zur Prozessvertretung, weil den Mandanten die Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.
Das außergewöhnliche Phänomen scheint Herr Rechtsanwalt Lorek selbst zu sein. Wie kann ein Rechtsanwalt sein höchst irdisches Verhalten Geschäft über Prinzipien zu stellen mit seinen der Öffentlichkeit glauben gemachten Geschäftsprinzipien vereinbaren ????
Zum Sachverhalt: Herr Rechtsanwalt Lorek wird unverbindlich kontaktiert und befragt, ob er eine Prozessvertretung nach früherem Armenrecht, jetzt Prozesskostenhilferecht, übernehmen wolle. Er sagt zu, weil die Bewilligung bereits erstritten wurde und sofort losgelegt werden konnte. In diesem Prozess erwirkt der Anwalt für ein Zwischenverfahren eine weitere Bewilligungsentscheidung. Dann kommt es zu der bereits erwähnten Schieflage, es droht der Rechtsverlust. Man entledigt sich nun der kritisch gewordenen Mandanten, die ihrerseits auf Grund des zerütteten Vertrauensverhältnisses ebenfalls das Mandantenverhältnis kündigen. Vom Prozesssieg mit dem neuen Anwalt erhält der frühere Anwalt Kenntnis durch das Gericht, jetzt kann er zuschlagen. DAS TUT ER AUCH !
Er bringt die Sache vor Gericht, führt einen Zivilprozess, will Honorar, das die ehemaligen Mandanten nicht zu zahlen in der Lage sind und gerade deshalb Prozesskostenhilfe erhalten hatten, damit sie sich einen Anwalt für ihre Rechtsverfolgung nehmen können. Der Amtsrichter ein - DUZFREUND , man kannte sich aus Studienzeiten - folgte der genialen Theorie des Anwaltes, dass er Honoraranspruch besitze, weil das Landgericht keinen Beschluss erlassen habe, mit dem Herr Rechtsanwalt Lorek für die Vertretung der Mandanten beigeordnet worden sei. Zwar könne dieser Beiordnungswille des Anwaltes darin gesehen werden, dass er sich dem Gericht als vertretungsbereit angezeigt und auch als solcher aufgetreten sei, aber es fehle schlicht an dem besagten Beschluss. Zwar müsse der Anwalt für die Durchsetzung der Rechte des Mandanten sorgen, aber dafür fehle es hier an einer Beauftragung des Mandanten. Diese hätten den Anwalt beauftragen müssen, den Beschluss zur Beiordnung zu beantragen. Es sei natürlich richtig, dass der Anwalt Pflichtverletzung begangen habe, aber es sei kein Schaden entstanden. Es können schließlich nur ein Anwalt und nicht zwei beigeordnet werden. Der andere, korrekte, zur Festsetzung des in den Sand gesetzten Prozesses notwendige Anwalt, hat an Stelle des Herrn Lorek das Limit verbraucht.
Wie war das also, auf seiner Internetseite ? - Ich kann Ihnen nicht garantieren, dass wir immer gewinnen werden. Bei mir gibt es keine versteckte Kosten. Ich informiere Sie ausreichend vorher, ehe ein Honoraranspruch entsteht. Ich strebe an, dass nicht Sie mein Honorar zahlen müssen, sondern.......
Eine Garantie “ IMMER ZU GEWINNEN “ ist weder möglich noch erforderlich. Mit vollem Engagement für das Durchsetzen der Rechte der Mandanten zu kämpfen ist vornehmliche Aufgabe eines jeden Anwaltes. Schöner Schein Herr Rechtsanwalt: absichtlich versteckte Kosten und keine vorherige Information über nachträglich “ entstandene “ Honoraransprüche ! Täuschung potentieller Mandanten Herr Rechtsanwalt, das Honorar zahlt wohl bei Ihnen immer der Schwächere !
Herr Rechtsanwalt Lorek betreibt nun mit Fleiß und vollem Engagement die Zwangsvollstreckung gegen die so über den Tisch Gezogenen. Auch das ist sehr einbringlich, weil sich Rechtsanwälte faktisch selbst beauftragen und vertreten können. Er darf somit in eigener Sache Gebühren fordern. Da lohnt es sich doch besonders ! Pikant dabei ist der Beigeschmack einer recht abenteuerlich anmutenden Ahnung.
Ehemals Personenschützer von Gregor Gysi und Hans Modrow, Schatzmeister der PDS in Dresden, später engagiert bei PRO DM / Schill Partei, jetzt Sterngucker und Alienanwalt, also ein mit allen Wassern gewaschener setzt einen so einfachen wie eindeutig erfolgreichen Prozess in den Sand, der in der 2. Instanz nicht einmal einer Verhandlung bedurfte, weil alles LUPENREIN zu Gunsten der Prozessführenden stand. ? Ein SCHELM, der BÖSES dabei denkt, Gegener waren immerhin der Nomenklatura der DDR Zugehörige, die als Strohleute wie TAUSENDE anderer dafür sorgten, dass Teilbeträge des gigantischen DDR Parteivermögens im Verfügungsbereich der Partei geparkt werden konnte. Gysis und Modrows excellent ausgeklügelter Plan zur Ermöglichung des Über- und Weiterlebens der Parteim im Kapitalismus beinhaltete u.a. die Finanzierung des Erwerbs der in den Jahren 1988-1989 in Unmengen den Ausreisewilligen abgepressten Häuser. Klagen gegen diese Leute sind de facto Klagen gegen die Partei.
Nun hatten die Prozessführenden dank des anderen Anwaltes und auch dank ihrer eigenen Hartnäckigkeit den Prozess gewonnen und einen kleinen Teil der ihnen versprochenen Zahlung aus eben diesem Zwangshausverkauf abgerungen. Jetzt werden sie von dem Anwalt GNADENLOS verfolgt. Er erhebt Anspruch “ insbesondere auf Arbeitslosengeld. “ Fraglich ist dabei nur, wieso betreibt ein Rechtsanwalt gegen Bedürftige, deren Vermögens- und Einkommensverhältnisse ihm bestens bekannt sind, unsinnige weil ergebnislose ZWANGSMAßNAHMEN ?
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