Der juristische Verein ZDS - DZfMR e. V. und die deutsche Volksgemeinschaft geben ihr gemeinsames Programm bekannt.
Der ZDS - DZfMR e.V. und die Deutsche Volksgewerkschaft haben in Übereinstimmung beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der nachfolgenden Punkte zu schaffen.
1. Entgegennahme des Volksauftrages durch die Stimmrechtsübertragung an den ZDS - DZfMR e.V., den Heimatstaat “ Deutsches Reich “ für das deutsche Volk wieder handlungsfähig zu machen.
2. Einleitung zur Berufung einer kommissarischen Übergangsverwaltung für die Leitung der Staatsgeschäfte.
3. Ausrufung des deutschen Staatsrechts auf Basis der Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts sowie des nationalen Individualrechts.
4. Rechtsbereinigung in Anlehnung an die Verfassung 1871 und Reform der Verfassung 1871 unter vorläufiger Geltung der durch die Alliierten bereinigten Gesetze.
5. Beschluss der reformierten Verfassung 1871 durch das deutsche Staatsvolk auf der Basis einer ¾ Mehrheit der wahlberechtigten deutschen Staatsangehörigen ( deutsche Reichsbürger nach RuSTAG 1913 ).
6. Neuordnung der Länder nach dem ehemaligen Bestand des deutschen Reiches.
7. Abstimmung durch das deutsche Staatsvolk zur Einführung der Reichsmark als Landesinnere Währung und Abschaffung der Fremdwährung.
8. Nichtanerkennung der EU - Diktatur und mögliche Reform eines EU - Bündnisses unter Berücksichtigung des nationalen Individualrechts.
9. Justizreform mit der unabdingbaren Regelung zur Gewaltentrennung und der Einrichtung von volksbestimmten Berufungen von Richtern, Staatsanwälten und allgemeinen Justizbeschäftigten unter Berufung auf den durch die Alliierten verhängten Stillstand der Rechtspflege und Absprache mit dem Kontrollrat, ggf. Übergangsregelung durch die Berufung von Volksrichtern.
10. Zeitlich begrenzte Berufungen zu Richteramt ( 6 Jahre ) durch Volksbeschluss.
11. Vereinfachung des Steuersystems mit einheitlichen Steuersätzen in Anlehnung an das Reichsrecht.
12. Prüfung von Willkürhandlungen der BRD NGO und Einsatz der möglichen Rechtsbereinigung durch Aufhebung von Willkürmassnahmen und Wiedergutmachung.
13. Rückführung von Enteignungen, soweit diese zu ungerechtfertigten Bereicherungen ausländischer und inländischer Interessen Gemeinschaften zum Nachteil von Angehörigen des deutschen Staatsvolkes führten.
14. Staatliche Garantie von Arbeit im Rahmen neuzeitlichen “ Arbeitsplatz - Sharing “.
15. Erklärung militärischer Neutralität durch Volksentscheid.
16. Ausschliesslich freiwilliges Militär zur Sicherung der Staatsgrenzen.
17. Kostenlose Schul- und Studienausbildung sowie Förderung der Begabtenauslese; Korrektur der Geschichtsbücher und Rückführung der Rechtschreibreform.
18. Förderung der Individualbegabung ab der Kindergartenbetreuung.
19. Einheitliches Gesundheitssystem für alle Versicherten ohne Versorgungs- vorteile unter Berücksichtigung des aktuellen medizinischen Standes.
20. Neuregelung des Wahlrechts insbesondere der Persönlichkeitswahl der Volksvertreter.
21. Reform des Parteienstatus nach Reichsrecht mit Ausschluss einer Parteiendiktatur.
22. Schuldbefreiung des deutschen Volkes mittels Ausgleichserklärung der Kriegsschuld durch die Alliierten sowie Nichtigkeit des Insolvenzrechts.
23. Kontrolle des Bankwesens.
24. Förderung des Mittelstandes zur Wiederherstellung der Umsetzung von Wirtschaftsvorteilen aufgrund wettbewerbsfähiger internationaler Handelsbeziehungen.
25. Gleichstellung und ausreichende Altersversorgung ohne Bevorzugung oder Besserstellung von lobbyistischen Vorteilsgewährungen.
26. Förderung von ausländischem Kapitaleinsatz und verbleib im innerstaatlichen Bankenkreislauf.
27. Abbau bürokratischen Hemmnissverhaltens.
Grundsätzlich sind die aufgeführten Voraussetzungen mit der Bereinigung des Rechts zu erreichen. Es ist darauf hinzuweisen, dass lediglich die Voraussetzungen für die einzelnen Bereiche geschaffen werden sollen, um die weiteren Verfahren an den Souverän zu übergeben.
Die politischen Folgerungen sind von der vom Souverän gewählten Volksvertretung umzusetzen, auch im Sinne der Erlangung von Friedensverträgen.
An dieser Stelle ist ausdrücklich zu betonen, dass sowohl der ZDS -DZfMR e.V. als auch die Deutsche Volksgewerkschaft sich als Mediatoren für die Erlangung der Zielsetzung verstehen und bei möglichem Erreichen dieser Zielsetzung ihre Aufgabe als erfüllt und damit beendet betrachten und somit keine Ansprüche an den Souverän stellen, gleich welcher Art diese auch sein könnten.
In diesem Zusammenhang wird um die weitere Erteilung des Stimmrechts gebeten !
ZDS-DZfMR e.V. Referat Öffentlichkeitsarbeit Dr. Werner Ratnikow
http://www.zds-dzfmr.de/
|